Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Einen formlosen, schriftlichen Antrag können Sie bei uns im Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, abgeben.
Was muss ich mitbringen?
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen zum Behindertenparkausweis:
Parkausweise -Behindertenparkausweise- >>
Pascal Born