Behindertenparkplatz

Sie wohnen in Hessen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen. Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Einen formlosen, schriftlichen Antrag können Sie bei uns im Rechts- und Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehrsbehörde, abgeben.

Was muss ich mitbringen?

  • Eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
  • Ein aktuelles Lichtbild

Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung einer Parkberechtigung für Behinderte ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Blauer EU-Parkausweis:
Sie können den Parkausweis in der Regel gleich mitnehmen oder bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.

Gelber Parkausweis:
Geringe Zeitverzögerung, weil die Versorgungsverwaltung im Rahmen der Amtshilfe um Auskunft gebeten wird, ob der Antragsteller zu dem berechtigten Personenkreis gehört.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

Weitere Informationen zum Behindertenparkausweis:

Parkausweise -Behindertenparkausweise- >>

Ansprechpartner

Pascal Born

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: B-206
Telefon: (06 61) 1 02-13 43
Mobil: (01 60) 7 27 99 08
Telefax: (06 61) 1 02-23 41