Amtliche Beglaubigung einer Kopie

Das Bürgerbüro beglaubigt Ihnen Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.

Amtliche Beglaubigung einer Unterschrift

Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Öffentliche Beglaubigung

Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind erforderlich beispielsweise bei: Eintragungen ins Vereinsregister, Erbangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten.

Zuständig ist das Ortsgericht.

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Gebühren

  • Beglaubigung, wenn die Kopie im Bürgerbüro erstellt wird: 3,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Beglaubigung mitgebrachter Kopien: 6,00 € je Dokument (pro Dokument maximal bis zu 10 Seiten, jede weitere Seite des selben Dokumentes 0,60 €)
  • Gebühr für die beglaubigung einer Unterschrift: 6,00 € je Unterschrift

Ansprechpartner

Hotline- Bürgerbüro

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 11
Telefax: (06 61) 1 02-21 11