Das Bürgerbüro beglaubigt Ihnen Kopien von Urkunden, die von einer Behörde ausgestellt sind, oder die zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Das Bürgerbüro beglaubigt Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.
Öffentliche Beglaubigungen werden bei einem Notar oder auch beim jeweils zuständigen Ortsgericht ausgestellt. Öffentliche Beglaubigungen sind erforderlich beispielsweise bei: Eintragungen ins Vereinsregister, Erbangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten.
Zuständig ist das Ortsgericht.
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