Leistungsbeschreibung
Das Sachgebiet Ausländerangelegenheiten hat die Aufgabe, für den geregelten Aufenthalt von ausländischen Mitbürgern zu sorgen, die sich beispielsweise zur Familienzusammenführung, zum Studium, zur Beantragung von Asyl, zur Arbeitsaufnahme oder als Touristen in der Stadt Fulda aufhalten. Nicht-EU-Bürger, die die Aufnahme eines Studiums in Deutschland beabsichtigen, müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland zunächst ein Studentenvisum beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken berechtigt auch zur Ausübung einer Beschäftigung für 90 Tage oder 180 Halbtage im Jahr und für studentische Nebentätigkeiten. Ausländische Studienabsolventen haben die Möglichkeit, die ihnen während des Studiums erteilte Aufenthaltsgenehmigung um bis zu ein Jahr zu verlängern, um sich einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen.
An wen muss ich mich wenden?
Die in Ihrem Heimatstaat zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Was muss ich mitbringen?
Einzelheiten über die beizubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung können in der Regel bequem und einfach auf der Web-Seite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt dort in Erfahrung gebracht werden.
Zulassungsbescheinigung zum Studium an der gewünschten Universität
Welche Fristen muss ich beachten?
Die deutsche Auslandsvertretung kann das Visum erst ausstellen, nachdem die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ihre Zustimmung erteilt hat.
Anträge / Formulare
Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung oder können auch hier heruntergeladen werden:
Was sollte ich noch wissen?
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung auch nach der Einreise einholen. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird.
Landkreis Fulda
- Ausländerwesen -
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Tel.: 0661 6006-257
Fax: 0661 6006-382
E-Mail: auslaenderbehoerde(at)landkreis-fulda.de
Öffnungszeiten: Dienstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Wir sind für Sie da! Vermeiden Sie Wartezeiten und vereinbaren Sie einen Termin!
Link zu den speziellen Seiten für ausländische Mitbürger des Landkreises Fulda >>>
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Der Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661 102 0
buergerbuero(at)fulda.de