Herzlich Willkommen in Fulda!
Ihren neuen Wohnsitz können Sie im Bürgerbüro anmelden. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Abmeldung bei der bisher für Sie zuständigen Meldebehörde. Sprechen Sie uns an, das Team des Bürgerbüros berät Sie gerne.
Für Ihre Anmeldung in Fulda bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die gesamte Familie ummelden. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens eine Woche nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden.
Die Vertretung bei der Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist nur möglich, wenn die Vollmacht öffentlich oder nach § 6 Abs. 2 des Betreuungsbehördengesetzes durch eine Urkundsperson bei der Betreuungsbehörde beglaubigt wird. Alternativ können Sie statt dessen ein Anmeldeformular mitbringen, dass die Person, die Sie vertreten sollen, zuvor ausgefüllt und unterschrieben hat.
Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass eine Vertretung ohne die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Vollmacht oder eines ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars nicht möglich ist.
Bitte beachten Sie bei einem Zuzug aus dem Ausland, dass neben der Angabe des Zuzugsstaates unbedingt die Nennung der letzten inländischen Adresse erfolgen muss, sofern in der Vergangenheit bereits eine Meldeadresse in Deutschland existierte.
Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist kostenlos.
Dienstleistung KFZ-Scheinänderung
Dienstleistung Abmeldung Wohnsitz
Dienstleistung Ummeldung Wohnsitz
Dienstleistung Änderung der Hauptwohnung
Hotline- Bürgerbüro