Änderung der Hauptwohnung

Eine Änderung der Hauptwohnung ist erforderlich, wenn Sie z.b. Ihren Nebenwohnsitz in Fulda zum Hauptwohnsitz ummelden möchten.

Für die Änderung Ihrer Hauptwohnung bitten wir Sie, persönlich vorzusprechen. Ehegatten können die gesamte Familie ummelden. Nach den gesetzlichen Grundlagen ist Ihre neue Wohnung spätestens eine Woche nach dem tatsächlichen Bezug anzumelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweise und/oder Reisepässe aller anzumeldender Personen
  • Geburtsurkunden von Kindern, für die bisher kein Ausweisdokument ausgestellt wurde
  • Ihren KFZ-Schein, wenn Sie innerhalb des Landkreises Fulda umgezogen sind, und in Fulda Ihr neuer Hauptwohnsitz liegt.

Terminvereinbarung Bürgerbüro

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Definition Haupt- und Nebenwohnsitz

Die Hauptwohnung einer volljährigen, nicht verheirateten Person ist die Wohnung an der sie sich überwiegend aufhält, da sie z.B. von dieser Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle geht. Der Hauptwohnsitz von verheirateten, nicht getrennt lebenden Personen ist der Hauptwohnsitz der Familie. Eine Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung.

Gebühren

Die Änderung der Hauptwohnung ist kostenlos.

Formulare:

Links

Dienstleistung "KFZ-Scheinänderung"

Dienstleistung "Hundesteuer"

Dienstleistung "Anmeldung Wohnsitz"

Dienstleistung "Ummeldung Wohnsitz"

Dienstleistung "Abmeldung Wohnsitz"

Dienstleistung "Wohnsitz in Fulda"

Zulassungsstelle

Deutsche Post - Umzugsservice

Rechtsgrundlagen

Hessisches Meldegesetz (HMG)

Ansprechpartner

Hotline- Bürgerbüro

Gebäude: Stadtschloss
Zimmer: A-002
Telefon: (06 61) 1 02-11 11
Telefax: (06 61) 1 02-21 11