Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse als Einrichtungen des Landes zu bilden. Die Gutachterausschüsse bestehen aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern, die verschiedenen Berufsgruppen angehören.
Der Gutachterausschuss hat folgende Aufgaben zu erfüllen:
Zur Vorbereitung seiner Arbeiten bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle hat, entsprechend den Weisungen des Vorsitzenden, insbesondere die Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung zur Aufgabe. In ihr werden alle von den Notaren übersandten Verträge, in denen sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege eines Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, gesammelt und sachkundig ausgewertet. Die Auswertung erfolgt unter strenger Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Die Kaufverträge werden mittels Personal Computer anonymisiert erfasst und mit einem entsprechenden Programm automatisiert weiterverarbeitet. Die Auswertung der Kaufpreissammlung nach bestimmten Kriterien ermöglicht eine umfassende Marktanalyse für die verschiedenen Teilbereiche des Grundstückmarktes.

Der Gutachterausschuss hat gemäß den Bestimmungen des BauGB für das gesamte Stadtgebiet die Bodenrichtwerte, das sind durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden, zu ermitteln. Die Richtwerte werden jeweils am Ende eines ungeraden Kalenderjahres auf der Grundlage der Kaufpreissammlung der aktuellen Marktsituation angepasst. Sie werden für unbebaute, erschließungsbeitragsfreie Grundstücke, ermittelt.
Die Bodenrichtwerte sind in einer Karte auf der Grundlage des amtlichen Stadtplanes dargestellt (Bodenrichtwertkarte). Diese ist in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses als Karte oder als CD erhältlich.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte werden gegen eine Gebühr von 20,- € erteilt.
Die Gebühr für die Bodenrichtwertkarte beträgt 40,- €, als CD 100,- €.

Der Immobilienmarktbericht dokumentiert den Umfang der Grundstücksverkäufe sowie die Preisentwicklung der vergangenen Jahre und trägt zur Transparenz des Grundstücksmarktes bei. Neben der Darstellung der Grundsstücksteilmärkte unbebaute Grundstücke, bebaute Grundstücke und Wohnungs- und Teileigentum werden auch die für die Wertermittlung erforderlichen Basisdaten wie Liegenschaftszinssätze, Ertragsfaktoren und Marktanpassungsfaktoren ermittelt.
Der Immobilienmarktbericht kann gegen eine Gebühr von 25 € als Druckexemplar oder als PDF-Datei erworben werden.

Einen Antrag auf Erstattung eines Gutachtens über den Verkehrswert kann jeder Eigentümer für sein Grundstück, Haus oder sein Recht an einem Grundstück bei der zuständigen Geschäftsstelle stellen. Ebenfalls Antragsberechtigt sind Behörden, Gerichte, Inhaber von Rechten sowie Mieter und Pächter.
Der Verkehrswert des Objektes wird von einem Team, bestehend aus 3 Gutachtern nach einer eingehenden Ortsbesichtigung und anschließender häuslicher Bearbeitung ermittelt.
Gutachten können schriftlich bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Verkehrswertes.
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Fulda
36037 Fulda, Schlossstraße 1
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Der Magistrat der Stadt Fulda
Schlossstraße 1
36037 Fulda
Telefon: 0661 102 0
buergerbuero(at)fulda.de