Der Weihnachtsmarkt ist eine Veranstaltung gewerblicher Art im Sinne des § 68 (1) GewO. Zu seiner Durchführung hat der Magistrat eine Marktordnung erlassen, in der die Rahmenbedingungen wie z.B. die Beschaffenheit der Verkaufsstände oder die Standgebühr festgestellt sind. Er findet regelmäßig in der Vorweihnachtszeit, grundsätzlich ab Freitag vor dem 01. Advent bis zum 23. Dezember statt. Zu seiner Durchführung werden die dem Fußgängerverkehr dienenden öffentlichen Verkehrsflächen in der Kernstadt in Anspruch genommen. Verkaufszeiten sind Werktags von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie sonntags von 12.30 Uhr bis 19.00 Uhr. Angeboten und verkauft werden können Produkte, die nach ihrer Beschaffenheit und Verwendungszweck in einem Sinnzusammenhang zur Weihnachtszeit stehen.
Zur Teilnahme an diesem Ereignis bedarf es einer schriftlichen Bewerbung bis spätestens zum 31. Mai eines Veranstaltungsjahres. Aus der Bewerbung sind minds. zu entnehmen:
Über die Teilnahmeentscheidung befindet die Stadt nach Bewerbungsende unter Bezugnahme auf die Kriterien der Marktordnung. Die Entscheidung ergeht im Einzelfall nicht durch Vertrag, sondern durch behördlichen Bescheid.
Harald Larbig